Ab wann greift die Mitgliedschaft und wie wird man Mitglied?
Die Aufnahme in unseren Verein erfolgt unproblematisch. Nur den Aufnahmeantrag/Beitrittserklärung ausfüllen und ab sofort können Sie einen Rechtsberatungstermin in Anspruch nehmen. Aufnahmeanträge stehen als Download zur Verfügung.
Die Übersendung der Beitrittserklärung muss im Original an die Geschäftsstelle des Vereins erfolgen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der Jahresbeitrag beträgt 72,00 € pro Haushalt. Neben dem Jahresbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II wird auf Antrag ein ermäßigter Beitrag von 54,00 € berechnet, der für die Dauer des Bezuges von ALG II gewährt wird. Der ermäßigte Beitrag gilt auch für Studenten während des Bezuges von Bafög. Hier finden Sie die Beitrags- und Gebührenordnung.
Das Mitglied hat für jedes Kalenderjahr in dem seine Mitgliedschaft besteht, einen Jahresbeitrag zu entrichten. Dieser ist für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen und wird zum 15. Januar, spätestens mit der Begründung der Mitgliedschaft fällig.